Solarstrom jetzt selbst nutzen - von Strompreiserhöhungen unabhängig werden
In diesem Jahr bietet sich vorerst zum letzten Mal die Gelegenheit vom Verbrauch des eigenen Solarstroms zu profitieren
Bereits seit 2009 ist es möglich den Strom der eigenen Photovoltaikanlage selbst zu nutzen und dafür trotzdem noch eine Vergütung zu erhalten. Angesichts rasant steigender Strompreise eine clevere Entscheidung.
Eigenverbrauch von Solarstrom rechnet sich
Die Möglichkeit die erzeugte Energie einer Photovoltaikanlage auch teilweise selbst verbrauchen zu können, nutzten in den beiden letzten Jahren bereits zahlreiche Kunden des Unternehmens Frischkorn, das schon früh auf die Vorteile dieser Einspeisevariante aufmerksam machte. Die aktuelle Gesetzgebung beschränkt jedoch den Eigenverbrauch auf Anlagen die vor dem 01.01.2012 ans Netz gehen. Jede selbst erzeugt und verbrauchte Kilowattstunde wird bei diesen Anlagen mit einem Betrag von 12,36 Cent vergütet. Rechnet man noch die vermiedenen Kosten für die eingesparte Strommenge aus dem öffentlichen Netz hinzu, so erhält man beim derzeitigen Strompreis einen Gesamtertrag von ca. 33,36 Cent pro Kilowattstunde. Bei einer Vergütung von 28,74 Cent pro Kilowattstunde für die ins Netz eingespeiste Energie, ergibt sich somit ein Vorteil für die selbst genutzte Energie von ca. 4,6 Cent. Dieser Vorteil vergrößert sich im Laufe der Jahre weiter mit steigendem Strompreis.
Einnahmenvergleich für eine Kilowattstunde
| Netzeinspeisung | Eigenverbrauch bis 30% | Eigenverbrauch über 30% | |
| Vergütung: | 28,74 Cent | 12,36 Cent | 16,74 Cent |
| ersparte Stromkosten (ca.): | --- | 21,00 Cent | 21,00 Cent |
| Gesamt: | 28,74 Cent | 33,36 Cent | 37,74 Cent |
Dezentraler Stromverbrauch soll gefördert werden
Neben dem aktiv geleisteten Klimaschutz fördert die neue Regelung so auch den Verbrauch von regenerativem Strom direkt da wo dieser entsteht. Hierdurch werden lange Transportwege und die damit verbundenen Verluste und Kosten für die Netzbetreiber reduziert. Durch die geschickte Nutzung elektrischer Geräte während den Zeiten zu denen Strom von der Photovoltaikanlage erzeugt wird, kann der Anteil des Eigenverbrauchs weiter gesteigert und können so noch mehr Stromkosten vermieden werden. Erreicht man hierdurch einen Eigenverbrauchsanteil von über 30 Prozent der erzeugten Solarenergie, steigt die Vergütung für die selbst genutzte Energie dann nochmals von 12,36 Cent auf 16,74 Cent pro Kilowattstunde an. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Nutzung des eigenen Solarstroms für die Aufladung von Elektroautos. Die Betankung dieser Fahrzeuge ist so kostengünstig und absolut umweltfreundlich möglich, da hierbei keinerlei CO2-Emissionen entzstehen.
Jahresertrag einer 10 kW Photovoltaikanlage
| ohne Eigenverbrauch | mit Eigenverbrauch | |
| Netzeinspeisung: | 9.000 kWh | 7.000 kWh |
| Eigenverbrauch: | --- | 2.000 kWh |
| Vergütung: | 2.586,60 € | 2.259,00 € |
| ersparte Stromkosten (ca.): | --- | 420,00 € |
| Ertrag: | 2.586,60 € | 2.679,00 € |
| Mehrertrag: | --- | 92,40 € |
Wie erfolgt die Abrechnung?
Um den Anteil des Eigenverbrauchs feststellen zu können, wird zunächst wie bisher ein weiterer Zähler installiert der die erzeugte Gesamtenergie der Photovoltaikanlage ermittelt. Zusätzlich wird der vorhandene Bezugszähler durch einen so genannten Zweirichtungszähler ersetzt. Dieser Zähler hat zwei Zählwerke, das eine zeigt die ins öffentliche Netz eingespeiste, das andere die aus dem Netz bezogene Energiemenge an. Zur Berechnung des Eigenverbrauchs wird von der am ersten Zähler gemessenen Gesamtenergie, die angezeigte Einspeisemenge des Zweirichtungszählers abgezogen.
Der von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird zunächst selbst verbraucht, überschüssige Energie ins Netz eingespeist. (Bild IBC Solar AG).
Umsatzsteuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs
Die umsatzsteuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs von Solarstrom bei Privathaushalten ist durch die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums vom 01.04.2009 nun endgültig geklärt. Hierzu ein Link auf die Seiten des Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.:
» Erläuterung der umsatzsteuerlichen Behandlung von eigenverbrauchtem Solarstrom
